Planungs- und Baustellenkoordination
Gemäß Baustellenkoordinationsgesetz sind Sie als Bauherr verpflichtet, einen Planungs- und einen Baustellenkoordinator zur bestmöglichen Umsetzung der Arbeitnehmersicherheit einzusetzen. Dazu gehört ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, in welchem die komplexen Zusammenhänge der Arbeitssicherheit auf Baustellen dokumentiert und überwacht werden. Zudem ist ab Baubeginn bis zum Abbruch des Gebäudes die „Unterlage für spätere Arbeiten“ zu erstellen und beim Gebäude aufzubewahren. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und spezifischen Ausbildungen lösen wir diese Aufgaben gerne für Sie.